Health Claims-Verordnung (HCVO): Alles über gesundheitsbezogene Angaben in deinen Texten

Von Lisa  - 7. November 2024

Als Betreiber eines Online-Shops für Lebensmittel, Superfoods oder Nahrungsergänzungsmittel möchtest du deine Produkte natürlich ins beste Licht rücken. Doch gerade bei gesundheitsbezogenen Aussagen auf deiner Website ist Vorsicht geboten.

Dieser Blogartikel dient als praktischer Ratgeber zur Health Claims-Verordnung (HCVO). Was darfst du sagen? Welche Aussagen sind erlaubt, ohne rechtliche Konsequenzen zu riskieren? Und was passiert, wenn du gegen die Vorgaben verstößt?

Take-Aways

Warum die Health Claims-Verordnung (HCVO) so wichtig für deinen Online-Shop ist

  • Klarheit und Vertrauen für deine Kunden: Die HCVO sorgt dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher auf klare, wissenschaftlich fundierte Informationen über gesundheitliche Vorteile vertrauen können. Mit rechtlich abgesicherten Angaben gewinnst du das Vertrauen deiner Kundschaft und stärkst deine Marke.
  • Rechtssicherheit bei Werbeaussagen: Die HCVO legt genau fest, welche Aussagen du für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel machen darfst. So kannst du Abmahnungen und Bußgelder vermeiden, indem du nur zulässige Health Claims verwendest.
  • Spezielle Anforderungen an gesundheitsbezogene und nährwertbezogene Angaben: Jede gesundheitsbezogene Aussage (z. B. „unterstützt das Immunsystem“) muss wissenschaftlich belegt und von der EFSA zugelassen sein. Allgemeine Aussagen ohne spezifische Belege sind nicht erlaubt – besonders bei Produktbeschreibungen ein wichtiger Punkt.
  • Verpflichtung zur genauen Formulierung: Die HCVO verlangt, dass alle Angaben den genauen Wortlaut der zugelassenen Health Claims einhalten. Abweichungen können als irreführend gelten und rechtliche Folgen haben. Präzision bei der Texterstellung ist daher unerlässlich.

Was ist die Health Claims-Verordnung (HCVO)?

Die Health Claims-Verordnung (HCVO) ist eine EU-weite Richtlinie, die regelt, wie gesundheitsbezogene und nährwertbezogene Angaben über Lebensmittel in der Werbung und auf Produktverpackungen kommuniziert werden dürfen. Kurz gesagt, sie legt fest, welche gesundheitlichen Versprechen du in deinen Texten machen darfst und welche nicht.

Warum gibt es die Verordnung und wem nützt sie?

Die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass Verbraucher klare und wissenschaftlich fundierte Informationen über die gesundheitlichen Vorteile von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln erhalten und nicht durch irreführende oder unbewiesene Aussagen getäuscht werden.

Als Online-Shop-Betreiber oder Food Start-up bist du verpflichtet, dich an die in dieser Verordnung festgelegten Bedingungen zu halten – egal, ob es sich um Produktbeschreibungen, Blogbeiträge oder Werbematerialien handelt.

Die Verordnung schützt jedoch nicht nur die Verbraucher, sondern auch dich als Anbieter, indem sie einheitliche Regeln schafft und unlauteren Wettbewerb verhindert. Wenn du Produkte von einem Lebensmittelhersteller beziehst, muss dieser ebenfalls sicherstellen, dass der Schutz des Endverbrauchers gewährleistet ist.

Was sind gesundheitsbezogene Angaben? 

Gesundheitsbezogene Angaben (Health Claims) sind Aussagen über eine Lebensmittelkategorie, ein Lebensmittel oder einen seiner Bestandteile, die beschreiben, wie sich die Einnahme positiv auf die allgemeine Gesundheit oder bestimmte Körperfunktionen auswirken kann. Dazu zählen auch Angaben, die auf eine Reduzierung eines Krankheitsrisikos hinweisen.

 

Health Claim Aussage über Voraussetzung
„Polyphenole aus grünem Tee tragen zum Schutz der Körperzellen vor oxidativem Stress bei.“ Bestandteil eines Lebensmittels Der grüne Tee muss eine ausreichende Menge an Polyphenolen enthalten, um den Schutz vor oxidativem Stress zu gewährleisten.
„Der tägliche Verzehr von 3 g Beta-Glucan aus Hafer hilft, den Cholesterinspiegel zu senken.“ Lebensmittelkategorie Das Lebensmittel muss mindestens 3 g Beta-Glucan pro Portion enthalten, um die cholesterinsenkende Wirkung zu erreichen.
„Das Vitamin C in einem Glas Orangensaft trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei.“ Lebensmittel Der Orangensaft muss eine ausreichende Menge an Vitamin C (mindestens 12 mg pro 100 ml) enthalten.
„Calcium wird für die Erhaltung normaler Knochen benötigt.“ Bestandteil eines Lebensmittels Das Lebensmittel muss eine signifikante Menge an Calcium enthalten, um den positiven Effekt auf die Knochengesundheit geltend machen zu können.
„Der Verzehr von Walnüssen trägt zur Verbesserung der Elastizität der Blutgefäße bei.“ Lebensmittel Der Verzehr einer definierten Menge Walnüsse muss eine ausreichende Menge an Alpha-Linolensäure (ALA) enthalten, um diese Wirkung zu erzielen.
„Ballaststoffe tragen zu einer normalen Darmfunktion bei.“ Bestandteil eines Lebensmittels Das Lebensmittel muss eine signifikante Menge an Ballaststoffen enthalten, um den Effekt auf die Darmfunktion zu unterstützen.
„Vitamin C trägt zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei.“ Bestandteil eines Lebensmittels Das Lebensmittel muss eine ausreichende Menge an Vitamin C enthalten, die laut EFSA für diesen Effekt notwendig ist.
Milch und Milchprodukte tragen zur Erhaltung normaler Knochen bei, da sie eine Quelle von Calcium und Vitamin D sind. Lebensmittelkategorie Das Milchprodukt muss eine ausreichende Menge an Calcium (mindestens 120 mg pro Portion) und Vitamin D enthalten, um diesen Effekt zu unterstützen.
„EPA und DHA tragen zu einer normalen Herzfunktion bei.“ Bestandteil eines Lebensmittels Die tägliche Aufnahme muss mindestens 250 mg EPA und DHA betragen, um den positiven Effekt auf die Herzfunktion zu erzielen.

 

Kommen dir diese Sätze bekannt vor? Das liegt daran, dass es sich um zugelassene Health Claims handelt, deren Verwendung an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist. Für jedes Lebensmittel gibt es mehrere standardisierte Formulierungen (bei Zink sind es übrigens 18!). Schauen wir uns jedoch den Vitamin-B-Komplex an, fällt auf, dass die Aussage „trägt zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei“ nicht für alle darin enthaltenen Stoffe zulässig ist.

Auffällig ist auch, dass diese Formulierungen sehr zurückhaltend gestaltet sind. Das liegt daran, dass Aussagen keine Heilversprechen beinhalten dürfen. Es muss deutlich sein, dass die Einnahme der beschriebenen Nährstoffe lediglich eine unterstützende Funktion hat und keinen Ersatz für eine medizinische Behandlung darstellt.

Was sind nährwertbezogene Angaben?

Eine nährwertbezogene Angabe (Nutrition Claim) ist jede Aussage, die darauf hinweist, dass ein Lebensmittel besondere positive Nährwerteigenschaften besitzt.

Bezeichnungen wie „fettarm“, „Omega-3-Fettsäure-Quelle“ oder „hoher Ballaststoffgehalt“ sind für gesundheitsbewusste Zielgruppen relevante Verkaufsargumente, da sie auf einen erhöhten Gehalt bestimmter Makro- oder Mikronährstoffe hinweisen. Deshalb sind diese Nutrition Claims auch so beliebt in der Lebensmittelwerbung.

Damit eine nährwertbezogene Angabe verwendet werden darf, muss das Produkt eine Mindestmenge der betreffenden Substanz enthalten, die vom menschlichen Körper verwertet werden kann. Um beispielsweise als „Ballaststoffquelle“ zu gelten, müssen feste Lebensmittel mindestens 3 Gramm Ballaststoffe pro 100 g enthalten; bei flüssigen Lebensmitteln sind es 1,5 Gramm pro 100 kcal.

Für jede Formulierung wie „reich an“ oder „Quelle von“ regelt die HCVO in Artikel 4 und im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, unter welchen Bedingungen solche Angaben auf Lebensmitteln erlaubt sind.

 

Nehmen wir als Beispiel Nutrition Claims für proteinreiche Lebensmittel:

Nutrition Claim Vorgabe
Proteinquelle Ein Lebensmittel darf als Proteinquelle bezeichnet werden, wenn mindestens 12 % des gesamten Brennwerts des Lebensmittels auf Proteine entfallen.
Hoher Proteingehalt Ein Lebensmittel darf als „hoher Proteingehalt“ bezeichnet werden, wenn mindestens 20 % des gesamten Brennwerts des Lebensmittels auf Proteine entfallen.
Reich an Protein Ein Lebensmittel kann als „reich an Protein“ beworben werden, wenn es mindestens 10 g Protein pro 100 g (fest) oder 5 g Protein pro 100 ml (flüssig) enthält.
Mit zugesetztem Protein Die Angabe „mit zugesetztem Protein“ ist zulässig, wenn dem Lebensmittel Proteine hinzugefügt wurden, um den Proteingehalt zu erhöhen.
Proteinreich Diese Bezeichnung kann verwendet werden, wenn der Proteingehalt die Bedingung von 20 % des Brennwerts erfüllt, ähnlich wie „hoher Proteingehalt“.

 

Fallen Produktbezeichnungen und Produktnamen unter die HCVO?

Die HCVO unterscheidet klar zwischen Produktbezeichnungen und Produktnamen, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor Falschinformationen zu schützen. Während die Produktbezeichnung strengen gesetzlichen Vorgaben unterliegt und den Inhalt des Lebensmittels präzise beschreiben muss, bleibt bei Produktnamen mehr Spielraum für Kreativität – solange kein täuschender Health Claim suggeriert wird.

Ein Beispiel: „Erbsen-Protein“ als Produktbezeichnung impliziert, dass das Produkt einen hohen Proteinanteil aus Erbsen enthält und muss daher den HCVO-Anforderungen an eine „Proteinquelle“ entsprechen. Ein Produktname wie „Green Power Erbsen-Pro+“ hingegen könnte zur Vermarktung genutzt werden, solange er keine spezifischen Gesundheitsversprechen macht. Die Produktbezeichnung muss jedoch sachlich bleiben und darf nur erlaubte nährwert- oder gesundheitsbezogene Aussagen enthalten, um Missverständnisse zu vermeiden.

Die Rolle der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)

Um die Richtigkeit von nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben zu gewährleisten, hat die EU strenge Regulierungen eingeführt, die Verbraucher schützen sollen.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) prüft dabei, ob die gesundheitsbezogenen Angaben, die Lebensmittelhersteller und -händler über ihre Produkte machen möchten, wissenschaftlich fundiert sind. Nur wenn diese Aussagen ausreichend belegt sind, kann die Europäische Kommission sie für die Verwendung freigeben.

Unternehmen, die sich nicht an den exakten Wortlaut der genehmigten Claims halten, riskieren Abmahnungen. Das gilt auch für nährwertbezogene Angaben: Ein Lebensmittel darf nur als „zuckerfrei“ oder „Quelle von Vitamin C“ beworben werden, wenn es die festgelegten Nährstoffgrenzen einhält. So stellt die EFSA sicher, dass Lebensmittelhersteller nur das versprechen dürfen, was tatsächlich eine ausgewogene Ernährung unterstützt.

Juristische Konsequenzen: Was passiert bei Verstößen gegen die HCVO?

Die Verordnung ist nicht nur relevant, wenn du Lebensmittelhersteller bist, sondern auch, wenn du einen Online-Shop betreibst oder ein Food Start-up führst. Sobald du deine Produkte aktiv auf deiner Website bewirbst, musst du sicherstellen, dass alle Health- und Nutrition Claims den Vorgaben der HCVO entsprechen und wissenschaftlich belegt und zugelassen sind. Unzulässige Angaben können schnell zu Abmahnungen führen – das ist nicht nur kostspielig, sondern kann auch das Vertrauen deiner Kundschaft beeinträchtigen.

Wer mahnt ab und was kommt danach? 

In den meisten Fällen sind es Mitbewerber oder Verbraucherschutzorganisationen, die Unternehmen abmahnen. Diese Abmahnungen erfordern oft, dass du eine Unterlassungserklärung abgibst und die betroffenen Inhalte sofort anpasst oder entfernst. Das bedeutet nicht nur zusätzlichen Aufwand, sondern auch finanzielle Belastungen, die von Abmahngebühren bis hin zu möglichen Vertragsstrafen im vierstelligen Bereich reichen können.

Doch damit nicht genug: Auch Behörden können tätig werden und Bußgelder verhängen, wenn gesundheitsbezogene Angaben nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Besonders teuer wird es, wenn sich Verbraucher durch irreführende Aussagen getäuscht fühlen und Schadensersatzforderungen stellen. Im schlimmsten Fall kann dies dazu führen, dass bestimmte Produkte nicht mehr verkauft werden dürfen, bis die Aussagen überarbeitet wurden.

Actimel aktiviert Abwehrkräfte – ist das wirklich so?

Bei international agierenden Unternehmen können trügerische Gesundheitsversprechen besonders teuer werden. Erinnerst du dich an den bekannten Slogan des Trinkjoghurts Actimel? Im Jahr 2011 wurde Danone dafür abgemahnt und musste stolze 21 Millionen Dollar (umgerechnet 15,7 Mio. Euro) Strafe zahlen, weil der Konzern behauptete, Actimel stärke das Immunsystem – ohne ausreichende wissenschaftliche Belege, die den strengen Anforderungen der HCVO entsprachen. Dieses Beispiel zeigt deutlich, wie wichtig es ist, dass gesundheitsbezogene Aussagen immer wissenschaftlich fundiert und von Organisationen wie der EFSA freigegeben sind.

Weitere Verordnungen im Zusammenspiel mit der HCVO

Neben der HCVO spielen die Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) und die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) eine wichtige Rolle bei der Bewerbung und Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln und Lebensmitteln. Während die HCVO festlegt, welche gesundheitsbezogenen Aussagen du über deine Produkte machen darfst, regelt die NemV die zugelassenen Inhaltsstoffe und deren Dosierungen, die in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen. So stellt die NemV sicher, dass nur zugelassene Mengen an Vitaminen und Mineralstoffen enthalten sind, um Überdosierungen zu vermeiden.

Die LMIV hingegen legt den Fokus auf die klare und transparente Kennzeichnung von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln, um Konsumentinnen und Konsumenten umfassende und verständliche Informationen zu bieten. Sie bestimmt, wie Angaben wie Zutatenlisten, Nährwerttabellen und Allergene dargestellt werden müssen. Im Zusammenspiel mit der HCVO sorgt die LMIV dafür, dass gesundheitsbezogene Aussagen eindeutig und korrekt in den Kontext der übrigen Produktinformation eingebettet werden.

Was fällt nicht unter die Verordnung?

Die HCVO umfasst nur Lebensmittel und Getränken, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, sowie deren nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben. Einige Produktkategorien fallen jedoch explizit nicht unter die HCVO. Dazu gehören:

  • Futtermittel: Produkte, die für die Ernährung von Tieren gedacht sind, unterliegen eigenen Regulierungen und nicht der HCVO.
  • Lebende Tiere: Tiere, die nicht für den menschlichen Verzehr hergerichtet wurden, sind ebenfalls ausgeschlossen.
  • Pflanzen vor der Ernte: Da sie noch nicht für den Verzehr bereit sind, fallen sie nicht unter die HCVO.
  • Arzneimittel: Diese sind durch strengere medizinische Verordnungen reguliert, da sie eine direkte therapeutische Wirkung haben sollen.
  • Kosmetische Mittel: Produkte, die äußerlich angewendet werden, z. B. Hautpflege, fallen unter die Kosmetikverordnung und nicht unter die HCVO.
  • Tabak und Tabakerzeugnisse: Gesundheitsbezogene Aussagen sind bei Tabak aufgrund bekannter Gesundheitsrisiken strikt untersagt.
  • Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe: Diese sind ebenfalls ausgeschlossen und unterliegen speziellen medizinischen und rechtlichen Regulierungen.

Liste der zugelassenen Angaben

Die Liste der zugelassenen Angaben wurde mit der EU-Verordnung Nr. 432/2012 verabschiedet und stellt eine umfassende Übersicht über alle erlaubten Health Claims dar. In alphabetischer Reihenfolge ordnet die Liste jedem Nährstoff, jeder Substanz und jedem Lebensmittel spezifische gesundheitsbezogene Aussagen zu, die EU-weit rechtlich zulässig sind.

Gemäß dem Anhang der Verordnung legt diese Liste genau fest, welcher Nährstoff, welche Substanz, welches Lebensmittel oder welche Lebensmittelkategorie mit welcher Aussage beworben werden darf. Die Liste der zugelassenen Angaben ist abschließend, was bedeutet, dass ausschließlich die dort aufgeführten Aussagen zulässig sind.

Wie viele Health Claims gibt es? 

Derzeit umfasst die Liste über 200 erlaubte Health Claims, die sich auf spezifische Inhaltsstoffe, Vitamine und Mineralstoffe beziehen. Unternehmen dürfen nur diese genehmigten Aussagen verwenden und müssen den genauen Wortlaut der Claims einhalten, um sicherzustellen, dass die Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher klar und verlässlich sind.

Sonderfall Alkohol

Bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent gelten besondere Regelungen. Sie dürfen grundsätzlich keine gesundheitsbezogenen Angaben führen, da dies als irreführend betrachtet wird. Lediglich nährwertbezogene Angaben sind in eingeschränkter Form zulässig, sofern sie sich auf eine Reduzierung des Alkoholgehalts oder des Brennwerts beziehen. So darf beispielsweise ein Produkt als „kalorienreduziert“ oder „alkoholreduziert“ bezeichnet werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Begriffe wie „bekömmlich“ oder „stärkt die Gesundheit“ sind hingegen bei alkoholischen Produkten strikt untersagt.

Sonderfall Vitalpilze

Vitalpilze fallen unter die HCVO, wenn gesundheitsbezogene Angaben über ihre Wirkungen gemacht werden. Aussagen wie „unterstützt das Immunsystem“ oder „fördert die Vitalität“ dürfen nur verwendet werden, wenn sie wissenschaftlich belegt und von der EFSA zugelassen sind. Ohne diese Zulassung sind solche Aussagen unzulässig. Allgemeine nährwertbezogene Angaben wie „reich an Ballaststoffen“ oder „enthält Beta-Glucane“ sind hingegen erlaubt, sofern die Vitalpilze die erforderlichen Nährwerteigenschaften aufweisen und den Anforderungen der HCVO entsprechen.

Sonderfall Botanicals

Für Botanicals (pflanzliche Stoffe) ist die Verwendung von gesundheitsbezogenen Angaben erlaubt, sofern wissenschaftliche Nachweise die Wirksamkeit belegen. Auch hier prüft die EFSA die Angaben streng, um sicherzustellen, dass die beanspruchten Effekte tatsächlich durch die in den Botanicals enthaltenen Substanzen erreicht werden. Beispielsweise kann eine Pflanze nur dann als „unterstützend für die Verdauung“ beworben werden, wenn wissenschaftliche Belege dies bestätigen und die Formulierung den Vorgaben der EFSA entspricht.

Was die HCVO konkret für deine Webtexte bedeutet

Abschließend lässt sich sagen, dass die Health Claims-Verordnung strikte Vorgaben für die Verwendung nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben in der Werbung für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel festlegt. Die Regeln gelten für alle Formen der Lebensmittelwerbung, sei es auf Etiketten, in Werbeaussagen oder im Online-Shop. Eine unbedachte Formulierung kann schnell zu einer Abmahnung führen oder, noch schwerwiegender, rechtliche Schritte nach sich ziehen. Besonders im Online-Handel steigt die Gefahr, wegen eines Wettbewerbsverstoßes gegen die Verordnung abgemahnt zu werden.

Im nächsten Blogartikel erfährst du im Detail, wie du eine rechtssichere Texterstellung für deine Website gewährleisten kannst, um gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel oder ernährungsphysiologische Zusammenhänge korrekt darzustellen. Dabei gehe ich darauf ein, welche Formulierungen gemäß der Verordnung erlaubt sind, welche Sonderfälle es gibt und wie du deine Inhalte mit Vertrauen und rechtlicher Sicherheit aufbauen kannst.

Rechtssichere Texte schreiben: Dein Praxisleitfaden für die Health Claims Verordnung (HCVO)

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